Ausbildung - Anästhesietechnischer Assistent (w/m/d)

  • Vollzeit
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Über die Ausbildung

Die dreijährige Ausbildung gliedert sich in 2.100 Theorie- und 2.500 Praxisstunden.
 
An der Beruflichen Schule der Universitätsmedizin werden die theoretischen und praktischen Unterrichtsinhalte vermittelt. Die Lehr-/Lernveranstaltungen orientieren sich an zu verknüpfenden Kompetenzschwerpunkten. Die Einsätze erfolgen in verschiedenen anästhesiologischen Fachabteilungen, Aufwachräumen, in den Ambulanzen und Notfallaufnahmen, in der Endoskopie, der Zentralsterilisation sowie auf einer Intensivpflegestation.
 
Die Ausbildung endet mit einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung.
 
Ausbildungsbeginn: jährlich 1. September
Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Berufsbild:

Das Berufsbild Anästhesietechnische Assistenz (ATA) ist ein junger medizinischer Assistenzberuf, der speziell auf die vielfältigen Aufgaben in der Anästhesie ausgerichtet ist. Zu den Aufgaben der ATA gehören die Organisation und die Koordination der pflegerischen, technischen und assistierenden Abläufe im Anästhesiebereich in Teamarbeit mit dem Anästhesisten, Vor- und Nachbereitung der Anästhesie sowie die Assistenz bei der Durchführung der Anästhesie, Einsatz und Wartung der erforderlichen Geräte und Instrumente sowie die Umsetzung geltender Hygienerichtlinien und weiterer gesetzlicher Bestimmungen.
 
Mögliche Einsatzbereiche nach der Ausbildung sind
  • operative Abteilungen in Kliniken
  • ambulante Operationszentren
  • Ambulanzen/Notfallaufnahme

Zugangsvoraussetzungen:

  • gesundheitliche Eignung zzgl. Masern-Immunitätsnachweis
  • einen Mittlere Reife Abschluss oder die (Fach-) Hochschulreife mit guten Noten im Fach Biologie oder einen gleichwertigen, in Deutschland anerkannten Schulabschluss, wenn dieser im Ausland erworben wurde
  • sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (min. B2-Niveau) 
  • technisches Verständnis
  • Interesse an der Arbeit mit Menschen
  • hohes Maß an Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein
  • physische und psychische Belastbarkeit

Wir bieten Ihnen:

  • eine duale Ausbildung in einem zukunftsorientierten verantwortungsvollen Beruf
  • eine angemessene Ausbildungsvergütung nach Tarifvertrag, derzeit
    • 1. Ausbildungsjahr: 1.380,70 €
    • 2. Ausbildungsjahr: 1.446,70 €
    • 3. Ausbildungsjahr: 1.553,00 €
  • einen abwechslungsreichen Unterricht
  • einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen
 
Unser Ziel ist es, möglichst vielen Auszubildenden nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung die Chance zu bieten, ihre berufliche Entwicklung in unserem Unternehmen aufzubauen.
 
Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten
  • Übernahme pädagogischer Aufgaben: Mentorentätigkeit, Praxisanleitung, Ausbildungs- und Lehrtätigkeit
  • Fachlehrer/-in
  • Ausbildungsleitung an ATA-Schulen

Zwingend erforderliche Bewerbungsunterlagen:

  • Bewerbungsanschreiben
  • lückenloser tabellarischer Lebenslauf
  • Kopien der Zeugnisse aller Schulabschlüsse bzw. des Halbjahreszeugnis, wenn Sie sich im Abschlussjahr befinden oder der Anerkennung des Schulabschluss wenn dieser nicht in Deutschland erworben wurde
  • Zeugnisse vorheriger Tätigkeiten bzw. Ausbildungen und Praktika
  • Schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bei Bewerbern unter 18 Jahren
  • Nachweis über das B2-Zertifikat für Nichtmuttersprachler
  • Masern-Immunitätsnachweis
  • Nachweis über gesundheitliche Eignung zur Ausübung des angestrebten Berufes (Hausarzt)

 

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit verwenden wir im Textverlauf die männliche Form der Anrede. Selbstverständlich sind an der Universitätsmedizin Rostock Menschen jeder Geschlechtsidentität willkommen.

Masern-Immunitätsnachweis: Bitte beachte, dass wir aufgrund gesetzlicher Regelungen nur Bewerber einstellen können, die über eine Immunität gegen Masern verfügen. Der entsprechende Nachweis muss von Ihnen vorgelegt werden.  

Schwerbehinderte Bewerber werden bei der Stellenbesetzung im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt behandelt.

Die Bewerbungskosten werden entsprechend geltender Regeln des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht übernommen.